Muss ich meine Vorsorgeverfügungen aktualisieren?


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Sollten Sie noch keine Vorsorgeverfügungen erstellt haben und interessieren sich für eine entsprechende Beratung, dann klicken Sie bitte hier

Wir aktualisieren:

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Sie vertreten und all Ihre Angelegenheiten regeln darf, sollten Sie selbst eunmal geschäftsunfähig werden.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden wollen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Sorgerechtsverfügung

In einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie, wer das Ihnen zustehende Sorgerecht betreffend Ihre Kinder ausüben soll, sollten Sie dazu einmal nicht mehr in der Lage sein.

Testament

In einem Testament können Sie festlegen, wer und wie nach Ihrem Tod Erbe Ihres Vermögens werden soll.

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Andreas Lambrecht

Rechtsanwalt

Geschäftsführer

Anke Czeschner-Behte

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Michael F. Burkert

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