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Wir aktualisieren:
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Sie vertreten und all Ihre Angelegenheiten regeln darf, sollten Sie selbst eunmal geschäftsunfähig werden.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden wollen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Sorgerechtsverfügung
In einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie, wer das Ihnen zustehende Sorgerecht betreffend Ihre Kinder ausüben soll, sollten Sie dazu einmal nicht mehr in der Lage sein.
Testament
In einem Testament können Sie festlegen, wer und wie nach Ihrem Tod Erbe Ihres Vermögens werden soll.
Team

Eric Zimmermann
RechtsanwaltGeschäftsführer

Andreas Lambrecht
RechtsanwaltGeschäftsführer

Anke Czeschner-Behte
Rechtsanwältin
Michael F. Burkert
Rechtsanwaltüber
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